Beitragserhebung zur Unfallversicherung durch die SVLFG

meise_aje_tiny
© creativenature.nl / Fotolia

Ende August erhielten vielzählige Jagdgenossenschaften in Mecklenburg-Vorpommern einen Beitragsbescheid der SVLFG. Darin werden erstmals wieder Beiträge zur Unfallversicherung erhoben, und zwar rückwirkend für das Umlagejahr 2015 und einen Vorschuss für das Umlagejahr 2016.

Sie sollten hierbei folgendes beachten.

Ein Widerspruch macht aus unserer Sicht nicht in jedem Fall Sinn. Es sollten die Erfolgsaussichten vorab geprüft werden, um mögliche Folgekosten zu vermeiden. 

Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsträger zu wechseln. Hierfür ist ein Antrag bei der SVLFG erforderlich.

Musterschreiben für einen Widerspruch sowie einen Überweisungsantrag erhalten Mitglieder des AJE im geschlossenen Mitgliederbereich unter "Sonstiges" oder über die Geschäftsstelle. Hier sind auch weitere Informationen zu erfragen.