Ab sofort vorzeitig Beweidung extensiv genutzter Weiden möglich

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Landwirte, die am Förderprogramm „extensive Dauergrünlandbewirtschaftung mit Mahd“ teilnehmen, können ab sofort diese Flächen beweiden. Mit der vorfristigen Freigabe reagiert das Landwirtschafts­ministerium auf die witterungsbedingten Einbußen bei der Futtererzeugung auch in diesem Jahr. Entsprechend der Förderbedingungen wäre ansonsten eine Beweidung frühestens ab dem 01. September möglich. Die vorzeitige Beweidung ist den zuständigen Bewilligungsbehörden vorher anzuzeigen. Voraussetzung ist jedoch, dass die im Förderprogramm festgelegten Flächen mindestens einmal gemäht und die geforderten Schonflächen bis vier Wochen nach der ersten Mahd erhalten wurden.

In der vergangenen Woche hatte EU-Agrarkommissar Phil Hogan verkündet, dass die EU-Kommission beschlossen habe, Ausnahmen von bestimmten Ökologisierungs­vorschriften einzuführen, um die Erzeugung von Futtermitteln zu erleichtern. Bereits seit dem 1. Juli können die Landwirte in MV den Aufwuchs von 80 Prozent der als ökologische Vorrangflächen beantragten Bracheflächen ebenfalls als Futter nutzen.

„Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen eine gewisse Entspannung der schwierigen Futtersituation in den viehhaltenden Betrieben zu erreichen“, begründet Staatssekretär Dr. Jürgen Buchwald die Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums. In Arbeit sei zudem die Freigabe der Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen für die Futtergewinnung, was die Futterversorgung wesentlich verbessern könnte. Da dazu jedoch eine Anpassung des Bundesrechtes erforderlich ist, sei mit einer Entscheidung und rechtlichen Umsetzung frühestens Ende September 2019 zu rechnen.

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Frank Schiffner