Jahresauftakt-Pressekonferenz in Schwerin

Jahresauftakt

Kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag greift ein breites Bündnis von Betroffenen noch einmal zum Stift: Akteure aus der Gruppe „PRO Natur MV“, dem der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern angehört, haben in dieser Woche einen Brief an die 79 Landtagsabgeordneten geschrieben. Die Botschaft zum Landeswassergesetz ist klar – Zustimmung zu den Zielen, aber deutliche Warnung vor einem Gesetz, das Kosten verlagert, Bürokratie ausweitet und den ländlichen Raum sowie die Städte und Gemeinden überfordert. Jetzt ist der Moment, die Weichen richtig zu stellen.

Am 28. Januar 2026 will der Landtag Mecklenburg-Vorpommern das neue Landeswassergesetz beschließen. Im Vorfeld dieser Parlamentsrunde haben sich sieben Verbände aus Landwirtschaft, Forst, Kommunen, Wasserwirtschaft und ländlichem Raum mit einem gemeinsamen Brief an alle 79 Abgeordneten gewandt. Darin bekennen sie sich ausdrücklich zu den Zielen eines verbesserten Landschaftswasserhaushalts und zum Schutz der Ressource Wasser – machen aber ebenso deutlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf in zentralen Punkten nachgebessert werden muss, um praktikabel, gerecht finanziert und zukunftsfähig zu sein. Ziel des Schreibens ist es, die Abgeordneten unmittelbar vor der Abstimmung zu einer erneuten, vertieften Auseinandersetzung mit den Folgen der Novelle zu bewegen.

„Wenn dieser Entwurf unverändert beschlossen wird, steht nicht weniger als die Zukunft vieler landwirtschaftlicher Betriebe auf dem Spiel“, warnt Bauernpräsident Karsten Trunk auf der Jahresauftakt-Pressekonferenz des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern.

Aus Sicht der Landwirtinnen und Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern enthält das Gesetz rechtliche Verschärfungen und zielt vor allem darauf ab, Kosten für Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung sowie Küsten- und Hochwasserschutz auf Gemeinden, Unterhaltungsverbände und damit auf Grundstückseigentümer zu verlagern. Hinzu kommen die geplante Verdopplung der Wasserentnahmeentgelte und neue Abgaben für Beregnungswasser, die vor allem tierhaltende Betriebe und Sonderkulturen treffen wird. Überflüssige Bürokratie wie Verschärfungen von Bundesgesetzen und die Einführung von „Gewässerentwicklungsplänen“ widersprechen häufig verkündeten Zusagen zur diesbezüglichen Entlastung durch die Landespolitik.

Höhere Wassergebühren bringen Agrarbetriebe unter Kostendruck

Stefan Riemer, Geschäftsführer der AGP Lübesse, hat die Auswirkungen für den Betrieb vor den Toren Schwerins durchgerechnet. Die Agrarproduktgesellschaft baut auf 350 Hektar Beregnungskulturen an, etwa die Hälfte davon sind Speisekartoffeln und Zwiebeln. Diese müssen hohen Qualitätsanforderungen des Lebensmitteleinzelhandels genügen. „Auf den leichten Böden in unserer Region ist das nur mit Beregnung möglich“, sagt Riemer. In sehr heißen Phasen seien bei vollem Blattwerk und in trockenen Sommern rund 30 Millimeter Zusatzberegnung pro Hektar und Woche notwendig. Bis zu 800.000 Kubikmeter Wasser hat der Betrieb in sehr trockenen Jahren verregnet. Mit den neuen Gebühren von 2 Cent für Oberflächenwasser und 6 Cent für Grundwasser entstünden damit Mehrkosten von 30.000 bis 40.000 Euro.

„Wir bewässern dabei sehr, sehr sorgsam“, erklärt Stefan Riemer. Der Betrieb entnimmt in der Regel nur rund die Hälfte der Wassermenge, die sie nach ihrem Wasserentnahmerecht entnehmen dürften. „Wir sind im ganz engen Austausch mit der Wasserwirtschaft, ob zum Beispiel die Pegelstände der Lewitz die Entnahme erlauben. Die Kaskaden des Ludwigsluster Schlosses, die Freizeitschifffahrt oder auch der Pegel des Schweriner Sees, der die Holzpfähle, auf denen das Schweriner Schloss steht, nicht freigeben darf – all das wird berücksichtigt.“ Neben der Wasserentnahme ist auch die Beregnungsmenge streng geregelt und muss exakt berechnet werden. Und jeder Kubikmeter Wasser ist teuer.

„Beregnung ist im Ackerbau seit jeher ein erheblicher Kostenfaktor“, so Riemer. Neben den hohen Investitionen in die Technik schlagen der hohe Energie- und Arbeitsaufwand sowie laufende Wartungs- und Wasserentnahme­kosten zu Buche. Ein Kubikmeter Wasser kostet den Betrieb schon jetzt bis zu 4 Euro. Gleichzeitig ist die Wirtschaftlichkeit unsicher, da sich Beregnung oft nur bei ertragreichen oder hochwertigen Kulturen rechnet. „Der Kartoffelanbau war im vergangenen Jahr ein absolutes Verlustgeschäft“, so Stefan Riemer. Mit den jetzt anstehenden steigenden Wasserentnahmegebühren müsse diese Form des Ackerbaus in der AGP grundsätzlich neu bewertet werden.

„Wenn die Produktionskosten künstlich verteuert werden, wird es sehr schwierig.“

Doch nicht nur der Pflanzenbau ist betroffen. Auch in der Tierhaltung rechnet der Betrieb mit deutlich steigenden Kosten. Eine Milchkuh benötigt rund 100 Liter Wasser pro Tag – das entspricht 36,5 Kubikmetern im Jahr. Bei rund 1.000 Milchkühen, die in den Ställen der AGP leben, summiert sich der jährliche Trinkwasserbedarf auf etwa 36.500 Kubikmeter. Hinzu kommt der Wasserbedarf für die Kälber und Färsen, für die Reinigung von Stall und Melkstand und für die Berieselung. „An heißen Tagen können sich die Tiere unter der Kuhdusche abkühlen. Das lieben sie und wir schaffen damit mehr Kuhkomfort und Tierwohl“, erläutert Stefan Riemer. Bei einem geplanten Wasserentnahmeentgelt von 20 Cent statt bisher 10 Cent pro Kubikmeter für Tierhalter nach BImSchG entstehen so bei einem durchschnittlichen Bedarf von 60.000 Kubikmetern Wasser zusätzliche Kosten von bis zu 6000 Euro jährlich. „Angesichts der aktuellen Milchpreise ist das eine Belastung, die sich nicht so einfach erwirtschaften lässt“, so Riemer.

Landwirte fordern transparente Verwendung des „Wassergeldes“

Besonders verärgert sind die Landwirtinnen und Landwirte über den unklaren Verbleib des „Wassergeldes“. „Während andere Bundesländer Wasserentnahmeentgelte gezielt für präventive Maßnahmen wie Beratung und Kooperation einsetzen, werden die Mittel in Mecklenburg-Vorpommern in den allgemeinen Haushalt verschoben“, kritisiert Bauernpräsident Karsten Trunk. „Wer Trinkwasserschutz ernst meint, muss aber Anreize setzen und Verantwortung teilen. In Mecklenburg-Vorpommern werden jedoch höhere Abgaben erhoben, ohne sie für präventiven Schutz einzusetzen. Das entlastet den Landeshaushalt, verschärft aber die Fronten zwischen Politik und Praxis. Nachhaltiger Schutz entsteht so nicht.“

Düngung vs. Gewässerschutz? Es geht auch beides zusammen

Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Düngerecht wächst in der Landwirtschaft die Sorge vor einem neuen politischen Schnellschuss. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts besteht bundesweit erheblicher Anpassungsbedarf bei der Düngeverordnung und insbesondere bei der Ausweisung der Roten Gebiete. Mecklenburg-Vorpommern hat darauf reagiert und den Vollzug zusätzlicher Auflagen – darunter die verpflichtende pauschale Reduktion der Stickstoffdüngung um 20 Prozent – bis auf Weiteres ausgesetzt. Bauernpräsident Karsten Trunk sieht darin einen ersten notwendigen Schritt: „Dennoch besteht derzeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Betriebe. Unter diesen Bedingungen kann niemand verlässlich planen oder wirtschaften.“ Deshalb muss die Düngelandesverordnung, basierend auf höchstrichterlich gekipptem Bundesrecht, sofort aufgehoben werden! Grundsätzlich stehe der Berufsstand hinter dem Ziel des Gewässerschutzes, betont Trunk, und verweist auf die Fortschritte bei der Effizienz der Düngung. „Die Landwirte haben in den vergangenen Jahren viel geleistet, um produktive Landwirtschaft und Gewässerschutz miteinander zu verbinden.“ Gleichzeitig machten praktische Probleme im Vollzug und höchstrichterliche Entscheidungen deutlich, dass das Düngerecht hinsichtlich der belasteten Gebiete überarbeitet werden müsse. Der Bauernverband fordert daher ein bundesweit einheitliches, transparentes und wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Ausweisung sogenannter Roter Gebiete, die Abschaffung pauschalisierter Zuschläge für Denitrifikation, eine Überarbeitung des Wasserschutzgebietes Warnow und die Benennung fachgerechter Maßnahmen, um die Nitratbelastung zu senken.

Die vom Landwirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern eingerichtete Task Force zur Landesdüngeverordnung begrüßt Trunk ausdrücklich, mahnt jedoch an, dass die notwendige Reform nicht erneut in pauschalen Verschärfungen münden dürfe. Maßstab müsse Verursachergerechtigkeit sein – nicht ein Generalverdacht gegen ganze Regionen oder Betriebe. „Wenn Betriebe nachweislich besonders wasserschonend wirtschaften, muss sich das in der Düngeverordnung widerspiegeln“, betont der Bauernpräsident. „Praxiserprobte Instrumente wie der gesamtbetriebliche Nährstoffvergleich, Feld-Stall-Bilanzen oder Herbst- und Nacherntemessungen zum auswaschungsgefährdeten Stickstoff liefern dafür belastbare Grundlagen. Ebenso müssen Wasserkooperationen mit intensiver Beratung und gemeinsamer Maßnahmenumsetzung ausdrücklich anerkannt werden –

Wasserschutz braucht Differenzierung, keine pauschalen Zusatzauflagen.“

Bauernverband warnt vor Moor-Stilllegung und setzt auf „Schutz durch Nutzung“

Mit dem geplanten Klimaschutzgesetz des Landes rückt die Zukunft der Moorstandorte in Mecklenburg-Vorpommern in den politischen Fokus. Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern warnt davor, Klimaschutz über Stilllegung, Flächenentzug, und den Abbau der Tierhaltung zu organisieren, ohne wirkliche Perspektiven für die Betroffenen vor Ort aufzuzeigen. Stattdessen setzt der Verband auf „Schutz durch Nutzung“. Auch auf Moorstandorten müsse es weiterhin möglich sein, Milch und Rindfleisch zu erzeugen und gleichzeitig die Klimawirkung zu reduzieren.

„Pauschale Nutzungsverbote lösen kein Klimaproblem – sie schaffen neue Probleme“, betont Bauernpräsident Trunk.

Entscheidend sei zunächst, bestehende Staue und Wehre instand zu setzen, bevor neue Einschränkungen diskutiert würden. Der Verband warnt zudem vor dauerhafter Flächenentwertung, wirtschaftlichen Verlusten und einem politischen Blindflug ohne Absatzmärkte für Paludi-Kulturen. „Wer von den Landwirten einen Umbau verlangt, muss ihnen klare Regeln, tragfähige Perspektiven und eine faire Kostenbeteiligung bieten. Verschärfungen von bundesrechtlichen Regelungen, welche selbst noch unausgereift sind, verbieten sich. Ein Klimaschutzgesetz muss auf dem Acker und im Stall funktionieren – nicht nur auf dem Papier“, so Trunk.

 

GAP ab 2028: Mecklenburg-Vorpommern braucht Verlässlichkeit statt Experimente

Die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union wird entscheidend dafür sein, ob die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auch künftig auf den internationalen Märkten wirtschaftlich bestehen kann. Große Betriebsstrukturen, hohe Pachtanteile und geringe Ertragsreserven machen den Nordosten besonders abhängig von einer stabilen und verlässlich finanzierten GAP.

Um die Interessen der Landwirtinnen und Landwirte deutlich zu vertreten, hat der Deutsche Bauernverband (DBV) kurz vor Jahresende seine Forderungen zur GAP ab 2028 gebündelt und in die europäische politische Diskussion eingebracht. „Wenn über die GAP entschieden wird, darf die Realität auf unseren Betrieben nicht ausgeblendet werden. Wir brauchen Verlässlichkeit statt Kürzungen und Experimente“, betonte Karsten Trunk, Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Agrarpolitik, der an der Spitze der DBV-Delegation stand.

Im Kern fordert der Bauernverband eine GAP, die Einkommen sichert statt kürzt. Verpflichtende Kappungen oder Degressionen der Direktzahlungen lehnt der Verband ab, da sie insbesondere Betriebe in Ostdeutschland treffen würden. Ebenso wichtig ist der Erhalt der Zwei-Säulen-Struktur mit einem starken Budget für die ländliche Entwicklung – ein zentraler Baustein für Investitionen, Umweltleistungen und stabile ländliche Räume in Mecklenburg-Vorpommern. Zugleich mahnt der Bauernverband einen Kurswechsel bei Bürokratie und Auflagen an.

„Unsere Betriebe brauchen Freiräume – keine immer neuen Kontroll- und Dokumentationspflichten“, so Trunk.

Weniger Regelungsdichte, mehr Vertrauen und praxistaugliche Vorgaben sind Voraussetzung dafür, dass die Landwirtschaft auch künftig wirtschaftliche Lebensmittel erzeugt, Kulturlandschaften pflegt und sich für Umwelt, Klima und das Leben auf dem Lande engagiert.

Blick auf die anstehende Landtagswahl

Mit Blick auf die anstehende Landtagswahl 2026 fordert der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern einen politischen Kurswechsel in der Agrarpolitik. „Wer Landwirtschaft will, muss sie auch wirtschaften lassen“, sagt Bauernpräsident Karsten Trunk. Die Betriebe im Land stehen unter hohem wirtschaftlichem und bürokratischem Druck, obwohl sie zentrale Leistungen für Ernährungssicherung, Klimaschutz und den Erhalt des ländlichen Raums erbringen. Der Bauernverband verlangt verlässliche Rahmenbedingungen, weniger Auflagen und mehr Praxisnähe – von der Flächen- und Eigentumspolitik über Umwelt- und Klimaschutz bis hin zur Tierhaltung und Energiewende. Mecklenburg-Vorpommern brauche eine Agrarpolitik, die Investitionen ermöglicht, regionale Wertschöpfung stärkt und die besonderen Strukturen des Landes auf Bundes- und EU-Ebene konsequent vertritt.

„Ohne starke Betriebe gibt es weder lebendige Dörfer noch wirksamen Umwelt- und Klimaschutz“, so Trunk.

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Bettina Schipke Pressesprecherin
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Stefanie Lanin Pressesprecherin 0395 4309228